Fast 23 Millionen Deutsche sind in einer Reisekrankenversicherung für ihre Urlaubsreisen oder sonstige Aufenthalte außerhalb Deutschlands versichert. Diese Versicherung ist nach übereinstimmender Meinung aller Verbraucherexperten sinnvoll. Versichert sind Auslagen für eine ambulante oder stationäre Behandlung im Reiseland. Wenn am Urlaubsort keine angemessene Behandlung zu erhalten ist, erstatten die überwiegende Zahl der Reisekrankenversicherungen den Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik.
Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen sind zwar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Tunesien und der Türkei versichert.Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch keine Aufwendungen für den Rücktransport des Versicherten.
Reisekrankenversicherungen sind unverzichtbar
Leider landen auch im europäischen Ausland Reisende schnell bei Ärzten oder Kliniken, die sie ohne vorherige Aufklärung als Privatpatienten behandeln und entsprechend überhöhte Rechnungen ausfertigen. Der Taxifahrer oder der entsprechende Hotelangestellte erhält dann von den Patienten suchenden Krankenhäusern ein interessantes Vermittlungsentgelt. Die Touristen bekommen von der Krankenkasse nur den gesetzlichen Anteil ersetzt und bleiben auf den oft hohen Restbeträgen sitzen, wenn sie nicht eine Reisekrankenversicherung haben.
Bei Urlaubsaufenthalten außerhalb der Europäischen Union zahlt die GKV (gesetzliche KV überhaupt nicht. Eine Reisekrankenversicherung ist bei solchen Reisen ohne Alternative. Andernfalls muss man die ärztlichen Behandlungskosten, die z.B. in den USA und Kanada schnell viele Tausend US $ betragen können, aus eigenen Mitteln zahlen.
>zum Vergleich Reisekrankenversicherung>
Die größte Zahl der Versicherungsfälle am Urlaubsort sind übrigens Unfälle z.B. Badeunfälle). Außerdem müssen oft Insektenstiche, Erkältungen, Allergien und Durchfälle ärztlich (ambulant oder stationär) behandelt werden.
Schon seit einigen Jahren hat die Zeitschrift Finanztest die Anbieter von Reiseversicherungen dazu aufgefordert ihre Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) zu überarbeiten.
Reisekrankenversicherung – Forderungen der Verbraucherschützer
Besonders sollten die Versicherungsangebote der Reisekrankenversicherung nur ohne Selbstbehalt angeboten werden. ( Bisher meist SB 50 EUR)
Zudem wurden kundenfreundlichere Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rücktransport nach Deutschland gefordert. In den meisten Fällen zahlen die Versicherer hier, wenn ein Rücktransport medizinisch sinnvoll ist. Angeregt wurde Anspruch auf Rücktransport des Kranken, wenn der Aufenthalt in stationärer Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern wird.
Wichtig war Finanztest auch, dass die klinische Behandlung im Ausland unbegrenzt reguliert wird (mehrere Versicherer haben hier zeitliche Begrenzungen).
Zufrieden stellten die Verbraucherschützer jetzt fest, dass viele Reiseversicherer diese Verbesserungsvorschläge berücksichtigt und ihre AVB verbessert haben.
